Vier Jahre ist es her, dass eine Broschüre des Umweltbundesamtes für große Aufregung unter Journalisten sorgte. "Und sie erwärmt sich doch", lautete der Titel. Die Behörde setzte sich darin mit häufig gestellten Fragen zum Klimawandel auseinander - sowie mit häufig verbreiteten Falschbehauptungen. Am Ende der Broschüre widmete sich das UBA auf drei Seiten prominenten Vertretern der sogenannten "Klimaskeptiker" - einige der dort genannten Publizisten und Manager waren darüber empört. Zwei von ihnen verklagten die Behörde vor dem Verwaltungsgericht Halle, weil sie durch ihre namentliche Nennung in negativem Zusammenhang ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen. Ohne Erfolg. Die Äußerungen in der Broschüre seien sachlich und nicht überzogen, urteilte das Gericht im Herbst 2015.

Einer der beiden Kläger zog vor die nächste Instanz. Doch die schloss sich den Hallenser Richtern an, berichtet nun der Tagesspiegel. Demnach lehnte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Zulassung der Berufung gegen das vorherige Urteil ab (Az 3 L 44/16, Entscheidung vom 26. Januar 2017).

Der Staat dürfe, gibt das Blatt die Argumentation der Richter wieder, "bei seinen Informationstätigkeiten in Grundrechte Einzelner eingreifen, wenn dies angesichts des Falls gerechtfertigt erscheine". Begebe sich ein Publizist in der Öffentlichkeit bewusst in Konfrontation zum wissenschaftlichen Konsens, müsse er es hinnehmen, dass sich andere - und auch staatliche Behörden - damit kritisch auseinandersetzen und dabei auch seinen Namen nennen. Das Fazit des Tagesspiegels: "Verbieten kann der Staat die Klimawandel-Leugnung zwar nicht, aber sie immerhin als das darstellen, was sie ist: das Abstreiten von Gültigem".

tst