In den Medien tauchen gelegentlich fehlerhafte oder zumindest zweifelhafte Aussagen zur Klimaforschung auf. Gegen einen solchen Fall ist kürzlich ein britischer Forscher vorgegangen – erfolglos. Häufig handelt es sich bei derartigen Texten um Meinungsartikel, die den besonderen Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit genießen. Doch ein Blick in die Standesregeln der Presse zeigt, dass die journalistische Sorgfaltspflicht auch dort gilt